GEWICHT: 51 kg
Oberweite: 75B
60 min:100€
Bdsm: +30€
Intime Dienste: Oralsex, Fisting Klassiker, Sex in Strumpfen, Dildospiele passiv, Lesbensex
Zum 1. Juli tritt das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Für die Überwachung der Prostitutionsstätten sind die Kreise und kreisfreien Städte zuständig, bei uns die Gewerbeabteilung im Bürger- und Ordnungsamt.
Sämtliche Aufgaben, die sich auf das Anmeldeverfahren beziehen gesundheitliche Beratung, allgemeines Informations- und Beratungsgespräch, Durchführung des Anmeldeverfahrens, Ausstellung der Anmelde- und gegebenenfalls Aliasbescheinigung werden auf das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein LAsD in Neumünster übertragen.
Die Anmeldebehörde wird flankiert durch eine nach Landesrecht anerkannte Beratungsstelle. Diese soll durch begleitende Aufklärungs- und Beratungstätigkeit die Betroffenen auf freiwilliger und vertrauensvoller Basis unterstützen und bei Bedarf an weitere Fachstellen Drogenberatung, Frauenhäuser, Existenzgründung etc. Künftig wird die Terminvergabe online erfolgen. Sollte es im Zuge der Umsetzung zu Schwierigkeiten bei der Terminvergabe kommen, entstehen den Betroffenen keine Nachteile.
Sie erreichen die Beratungsstelle telefonisch unter 06 oder unter info cara. Nahezu alle Kunden sowie die Mehrheit der Bordellbetreiber sind männlich. Jedes Bundesland geht unterschiedlich mit dem Thema Prostitution um. Es besteht ein gravierender Unterschied zwischen Frauen, die freiwillig als Prostituierte arbeiten und jenen Frauen, die durch Menschenhandel und Zwangsprostitution dazu gezwungen werden.
Die freiwillig tätigen Sexarbeiterinnen hingegen wünschen sich Respekt und Anerkennung für ihre Tätigkeit und lehnen eine Opferrolle ab. Die meisten Sexarbeiterinnen arbeiten selbstständig und somit ohne festen Arbeitsvertrag und ohne Sozialversicherung. Häufig wissen die Sexarbeiterinnen nicht viel über ihre Rechte sowie über Präventions- und Beratungsangebote und leben in einer extrem kleinen und isolierten Lebens- und Arbeitswelt.