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Um Ihnen ein besseres Nutzererlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen. Zoff in der Hundeschule auf der Streuobstwiese: Schlampe oder nicht Schlampe, das war hier die Frage.
Das Handy hätte es gewusst, blieb aber stumm. Was hat der Mann zu der Frau gesagt? Der Angeklagte bestritt das. Er räumte zwar ein, dass bei der Unterredung mit der Dame nicht unbedingt die freundlichsten Vokabeln gefallen seien, die ihm vorgeworfenen Beleidigungen aber auch nicht.
Mehr sei aber wirklich nicht gewesen. Dem Vorschlag des Angeklagten, der sich offenbar in der Strafprozessordnung ein wenig auskennt, die Sache wegen geringer Schuld gegen Geldauflage einzustellen, zeigte sich die Richterin wenig zugänglich.
Eingestellt worden sei bei ihm schon so manches in ganz ähnlichen Angelegenheiten, offensichtlich habe er sein Mundwerk nicht im Griff und irgendwann sei eben auch mal Schluss. Zumal noch ein weiteres Verfahren anhängig sei.
Es war der Oktober Damals hatte die Frau ihren Hund zehn Monate auf einer Wiese bei Ober-Erlenbach mit einer Leine an einen Baum gebunden, um pädagogisch auf ihn einzuwirken. Dazu hatte sie den Hund zusätzlich an einer Schleppleine, als Korrekturhilfe. Das sei Praxis in der Hundeschule, klärte die Frau das sich über die zwei Leinen wundernde Gericht auf. Vermutlich hätte der Hund seine Lektion auch gelernt, wenn sich die Ereignisse nicht überschlagen hätten.