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Laut Anklage sollte Christian P. Anmerkung der Red. Richter Ulrich Neef legte noch zwei weitere Monate drauf. Am August des vergangenen Jahres hatte P. Wiederholte Zwischenrufe des Angeklagten quittierte der Richter mit dem Rauswurf aus dem Saal. Das zweite Opfer, eine jährige Kölnerin, war von P. Zuvor wollte sie mit ihrem Handy die Polizei rufen, weshalb P.
Erst als eine dritte Zeugin mit Worten energisch in das Geschehen eingriff, flüchtete der Jährige. Der wegen ähnlicher Delikte mehrfach vorbestrafte Drogen- und Alkoholabhängige war später anhand von Polizeifotos von den Zeugen identifiziert worden.
Der Bewährungshelfer wurde ebenfalls vom Gericht gehört. Seit drei Jahren kenne er den Angeklagten, lediglich habe er eine Besserung bei dem Gummersbacher bemerkt. In dieser Zeit habe er Termine wahrgenommen und sich zumindest grob an Absprachen gehalten. Haftbedingt war er in dieser Zeit drogenfrei. Hilfsangebote hatte er stets verweigert, eine Therapie frühzeitig abgebrochen. Eine Mischung aus Aggressivität und Freundlichkeit attestierte ihm der Gutachter, der P.
Deswegen ging er von verminderter Schuldfähigkeit beim drogenabhängigen Angeklagten, der sich in einem Methadonprogramm befindet, aus. Christian P. Zwar räumte er einen Ladendiebstahl Anfang des Jahres im Gummersbacher Forum ein. Neef nahm ihm auch nicht ab, dass er sich an die Taten nicht erinnern konnte.
Gegen das Urteil kann binnen einer Woche Berufung eingelegt werden. Wenn ich ihn jetzt gehen lasse, begeht er morgen die nächste Straftat. Fussball Handball Tennis Leichtathletik Sportmix Ergebnisse.