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Die persönliche und gesundheitliche Lage der Prostituierten müsse ebenso gestärkt werden, wie ihre rechtliche Situation: "Dazu bedarf es bundesgesetzlicher Änderungen und eines Zusammenwirkens verschiedener Ämter und Akteure auf Stuttgarter Ebene. Die Stadt will, dass im Leonhardsviertel ein nicht durch Prostitution dominiertes urbanes Leben möglich wird.
Im Auftrag des Oberbürgermeisters habe eine städtische Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Polizeipräsidiums Stuttgart das nachstehende Konzept entwickelt, das vor dem Hintergrund der laufenden intensiven Diskussion auf Bundes-, Landes- und städtischer Ebene ständig fortentwickelt und angepasst werden müsse:. Ebenso sind die Anregungen des Beirats für Gleichstellungsfragen mit eingeflossen. Das Konzept solle in einem zweiten Schritt mit Freien Trägern sowie weiteren Sachverständigen, die in der Stadt mit der Betreuung von Prostituierten befasst sind, erörtert werden.
Nach den polizeilichen Erkenntnissen sind den Angaben zufolge "in der Stadt Stuttgart 1. Die Anzahl der täglich tätigen Prostituierten beträgt ca. Die ca. Das Jahr wird zum Jahresbeginn ausgewertet. Hier das veröffentlichte Konzept der Stadt Stuttgart:. Die Diskussion für oder gegen ein generelles Verbot der Prostitution soll nicht Gegenstand dieses Konzepts sein.
Dringend geboten ist jedoch eine Neuordnung desjenigen Bereichs, der den Betroffenen eine Existenz unter menschenwürdigen Bedingungen unter dem Schutz des Rechtsstaats ermöglicht. Dazu bedarf es klarer Regeln, die nicht nur in der Theorie überzeugen, sondern auch in der Praxis für die Städte und Gemeinden umsetzbar sind und die Position der Prostituierten tatsächlich verbessern.
Insbesondere ist auf die Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten und andere Angebote sexueller Dienstleistungen, auf Mindeststandards für Prostitutionsstätten, Pflichten des Betreibers, Anzeige- und Anmeldepflichten für Prostituierte sowie Überwachungs- und Kontrollbefugnisse hinzuweisen. Auch der von den Städten geforderte kommunale Gestaltungsspielraum, wie z. Derzeit befinden sich diese, wie auch darüber hinausgehende noch offene Fragestellungen, wie zum Beispiel die Überarbeitung der strafrechtlichen Regelungen gegen Ausbeutung von Prostituierten und zur Zuhälterei, die Erhöhung des Mindestalters für Prostituierte sowie die Regelungen zur Freierstrafbarkeit bei Ausnutzung einer Zwangslage genauso wie die Möglichkeiten der Gesundheitsfürsorge von Prostituierten, in der Klärung.