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Vor dem Landgericht Regensburg wurde er wegen Totschlags verurteilt. Das Gericht erkannte zudem den von der Staatsanwaltschaft geforderten Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger ging von einem Unfall bei einem Sexspiel aus und plädierte wegen Körperverletzung mit Todesfolge auf viereinhalb Jahre Haft. Der Angeklagte nahm das Urteil regungslos zur Kenntnis.
Die Frau hatte sich eigentlich bereits von dem Handwerker getrennt - laut Anklage wegen dessen Eifersucht. Als er sie am nächsten Tag erneut aufsuchte, kam es zwischen den beiden - den Erkenntnissen zufolge einvernehmlich - nochmals zum Geschlechtsverkehr.
Dabei oder danach drückte der Mann der Frau laut Anklage auf den Hals, bis diese starb. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Mann die Frau, wenn er sie schon selber nicht mehr zur Partnerin haben konnte, auch keinem anderen Mann habe überlassen wollen. Nach der Tat versuchte der Jährige, der stark betrunken war, sich mit mehreren Schnitten in den Unterarm das Leben zu nehmen. Ressort: Brennpunkte. Der Angeklagte sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts Regensburg. Drucken Vorlesen Verlinken Fehler melden Vorlesen.