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Kein Unbekannter ist ein jähriger beim Amtsgericht St. Blasien, bei ihm schlagen bereits mehrere Vorverurteilungen zu Buche. Und nun kommt noch eine weitere Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall und Beleidigung hinzu. Die Direktorin des Gerichtes, Susanne Lämmlin-Daun, bildete mit einer im Dezember verhängten Freiheitsstrafe eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, deren Vollstreckung sie zur Bewährung aussetzte.
Nicht immer ist das nachbarschaftliche Verhältnis so, wie man es sich wünscht. So auch im Falle des Angeklagten und seiner ehemaligen Nachbarin.
Im Mai soll der Angeklagte nun die aus den neuen Bundesländern stammende Nachbarin als Honecker-Schlampe beschimpft und ihr einen Besen gegen den Arm geworfen haben, so der Anklagevorwurf. Die Folge: ein Hämatom. Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen. Die Nachbarin berichtete sehr emotional von ständigen Beleidigungen des Angeklagten auch vor dem in Rede stehenden Vorfall, es seien die Worte Schlampe, Hure und Stasi-Spitzel gefallen.
Am fraglichen Tag habe der 63 Jahre alter Mann sie erneut beschimpft, an die Beleidigungen könne sie sich aber nicht mehr genau erinnern. Und dann, fuhr sie fort, habe der Angeklagte ihr mit einem Besen auf den Arm geschlagen. Die Richterin hielt ihr daraufhin ihre polizeiliche Aussage vor. Dort hatte die Zeugin angegeben, der Angeklagte habe einen Besen nach ihr geworfen und sie am Arm getroffen.
Sie wisse nicht mehr genau, was geschehen sei, erwiderte die Frau. Wenn die Verhandlung früher stattgefunden hätte, hätte sie sich noch erinnern können, sagte die Zeugin leicht patzig. Eine Freundin, die die Zeugin zur polizeilichen Vernehmung begleitet hatte, erklärte, diese sei durch den Vorfall völlig durcheinander gewesen. Vorausschauend hatte Richterin Lämmlin-Daun einen Besen mitgebracht, mit dem die möglichen Szenarien nachgestellt wurden.